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Neue Verpflichtung für Touristenvermietungen in Spanien Pflichtpflicht zur jährlichen Erklärung ab 2026

Neue Verpflichtung für Touristenvermietungen in Spanien Pflichtpflicht zur jährlichen Erklärung ab 2026

Ab Februar 2026 müssen alle Vermieter von Kurzzeitunterkünften in Spanien eine neue gesetzliche Verpflichtung einhalten, nämlich eine jährliche informations-erklärung zu ihrer Miettätigkeit einzureichen.

Diese Massnahme betrifft sowohl touristische Häuser als auch andere temporäre
Mietobjekte (Urlaub, Studium, Arbeit oder medizinische Behandlung) und ist Teil des neuen, von der Regierung genehmigten Systems zur Kontrolle der Kurzzeitmiete.

In diesem Artikel erklären wir, worum es bei dieser Erklärung geht, wer dazu verpflichtet ist, welche Daten einzureichen sind und was passiert, wenn sie nicht erfüllt wird – klar und praxisnah.

Woraus besteht die neue Jahreserklärung für Kurzzeitvermietungen?

Dies ist ein verpflichtendes jährliches Informationsformular, das von Vermietern von Kurzzeitunterkünften eingereicht werden muss, die im das Einheitliche Mietregister, in dem sie über eine Einheitliche Mietregisternummer (NRUA) verfügen müssen.

Diese Verpflichtung wurde durch die Verordnung VAU/1560/2025 im Rahmen der Umsetzung des Königlichen Dekrets 1312/2024 genehmigt und ist Teil der Einführung der Digitalen Einheitlichen Anlaufstelle für Mietverhältnisse.

Wann sollte die Steuererklärung eingereicht werden?

Die Informationserklärung erfolgt jährlich und muss im Februar eines jeden Jahres
eingereicht werden, einschliesslich der Daten des vorherigen Kalenderjahres.

Das erste Mandat wird im Februar 2026 verpflichtend sein, zu diesem Zeitpunkt
müssen im Laufe des Jahres 2025 kurzfristige Mietverträge erklärt werden.

Der spezifische Zeitraum wird in der Regel vom 1. Februar auf den ersten Arbeitstag im März verlängert, falls der Monat an einem Arbeitstag endet.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Verpflichtung besteht, auch wenn im Laufe des Jahres kein Aufenthalt stattgefunden hat, solange die Immobilie eine gültige Wasserfahrzeuge hat.

Auch wenn im Laufe des Jahres keine Vermietungen stattfanden, muss die
Steuererklärung eingereicht werden, wenn die Immobilie eine aktive NRUA hat.

Wer ist verpflichtet, das Formular einzureichen?

Sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen, die Kurzzeitunterkünfte mieten, sind verpflichtet, darunter:

Sofern die Unterkunft über eine Einheitliche Mietregisternummer (NRUA) verfügt, besteht eine Erklärungspflicht

Welche Informationen sollte die Steuererklärung enthalten?

Die Erklärung wird in anonymisierter Form eingereicht, enthält jedoch relevante Daten über die Tätigkeit:

Diese Informationen ermöglichen es der Verwaltung, die tatsächlichen Aktivitäten von Kurzzeitvermietungen zu überwachen, ohne Mieter direkt identifizieren zu müssen.

Haben Sie ein Touristenhaus oder eine Kurzzeitmietung in Spanien und wissen nicht, wie Sie diese neue Verpflichtung erfüllen sollen?

In unserem Büro beraten wir Sie und kümmern uns um den gesamten Prozess – von der Überprüfung des NRUA bis zur korrekten Einreichung der Jahreserklärung, wobei wir Risiken und Strafen vermeiden.

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Nehmen Sie Kontakt zu unseren Anwälten auf, und wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden. Wir werden Ihre Situation beurteilen und Ihnen den Rat geben, den Sie brauchen.

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