Das Gemeinderegister ist ein Verwaltungsregister jeder Stadt oder Gemeinde, das die Daten aller dort gemeldeten Bürger enthält, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Das Register ist im Gesetz über die Grundlagen des lokalen Regimes 7/1985 vom 2. April und im Königlichen Erlass 1690/1986 vom 11. Juli geregelt, der die Verordnung über die Bevölkerung und die territoriale Abgrenzung der lokalen Gebietskörperschaften genehmigt.
Dieses Register muss alle zwei Jahre erneuert werden.
Die Verordnung sieht vor, dass alle in Spanien lebenden Personen verpflichtet sind, sich in das Register der Gemeinde einzutragen, in der sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben. Hält sich ein Bürger im Laufe eines Jahres in mehreren Gemeinden auf, muss er sich in das Register der Gemeinde eintragen lassen, in der er sich am längsten aufhält. Die bei der Volkszählung registrierten Bürger werden als Nachbarn bezeichnet. Die Gesamtzahl der Einwohner bildet die Bevölkerung der Gemeinde.
Die Verwaltung und Bearbeitung des Registers obliegt der Gemeindeverwaltung des Wohnorts. Nach dem Gesetz ist die Eintragung in das Register des Wohnorts obligatorisch und kann bei Nichteinhaltung mit Geldstrafen geahndet werden.
Dieses Verfahren wird von jeder Gemeinde unabhängig gehandhabt, so dass sich der Ablauf ändert, je nachdem, ob Sie sich in der einen oder anderen Gemeinde anmelden wollen.
Die Gemeinden in Spanien sind in diesen Fällen autonome Einrichtungen, die nach ihren eigenen Richtlinien und Verwaltungskriterien handeln. Deshalb können Sie sich in einigen Gemeinden nur persönlich anmelden, in anderen können Sie dies online tun, und bei einigen müssen Sie einen Termin vereinbaren, bevor Sie mit dem Verfahren beginnen.
Wir empfehlen Ihnen, sich von unserem Team beraten zu lassen, damit das Verfahren schnell, einfach und effizient abläuft. Wenn Sie die Anmeldung jedoch selbst vornehmen möchten, sollten Sie sich vorab über die offiziellen Kanäle Ihrer Gemeindeverwaltung (z. B. über die Website, per Telefon oder E-Mail) über die Anforderungen für das Verfahren informieren.
In der Regel benötigen Sie jedoch Dokumente zum Nachweis Ihrer Identität, Dokumente zum Nachweis Ihrer Adresse und deren Nutzung, einen Antrag auf Eintragung und alle anderen von der Gemeindeverwaltung Ihrer Gemeinde verlangten Dokumente.
Es kommt häufig vor, dass man aus verschiedenen Gründen – Arbeit, vorübergehender Aufenthalt in einer Stadt, Studium oder einfach aus Faulheit, ein bürokratisches Verfahren bei der Stadtverwaltung einzuleiten – an einem anderen Ort gemeldet ist als an dem, an dem man lebt.
Es kommt häufig vor, dass man aus verschiedenen Gründen – Arbeit, vorübergehender Aufenthalt in einer Stadt, Studium oder einfach aus Faulheit, ein bürokratisches Verfahren bei der Stadtverwaltung einzuleiten – an einem anderen Ort gemeldet ist als an dem, an dem man lebt.
Auch wenn dies eine alltägliche Situation zu sein scheint, ist es doch illegal, an einem anderen Ort zu leben als an dem, an dem man gemeldet ist, ebenso wie der umgekehrte Fall, an zwei verschiedenen Orten gemeldet zu sein.
In Artikel 15 der Ley de Bases del Régimen Local 7/1985, de 2 de abril heißt es: „Alle in Spanien lebenden Personen sind verpflichtet, sich im Padrón der Gemeinde anzumelden, in der sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben. Wer in mehreren Gemeinden lebt, muss sich nur in der Gemeinde anmelden, in der er die längste Zeit im Jahr wohnt“. Man muss sich also nur an einem Wohnort, dem gewöhnlichen Wohnort, anmelden, und wenn man in mehreren Gemeinden wohnt, in der Gemeinde, in der man sich im Laufe des Jahres am längsten aufhält.
Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften für die Eintragung wird mit Sanktionen geahndet. Die Bußgelder hängen von der Gemeinde ab, die sie je nach Einwohnerzahl der Gemeinde festsetzt, und können in bestimmten Fällen bis zu 150 € betragen. Wenn jedoch nachgewiesen wird, dass der Antragsteller falsche Angaben gemacht oder diese Methode zu lukrativen Zwecken genutzt hat, kann das Bußgeld in einigen Fällen zu strafrechtlichen Sanktionen oder wesentlich höheren Geldbußen führen.
Die Eintragung in die Volkszählung bestätigt, dass Sie in einer bestimmten Stadt wohnen. Auch wenn es vielleicht nicht so wichtig erscheint, möchten wir im Folgenden auf einige Situationen hinweisen, die während Ihres Aufenthalts in Spanien auftreten können und die Sie dazu veranlassen könnten, Ihre Eintragung in die Volkszählung zu ändern, falls Sie in einer Gemeinde eingetragen sind, aber an einem anderen Ort wohnen:
Der padrón ist auch ein notwendiges Dokument, um alles zu regeln, was mit dem Aufenthalt an einem bestimmten Ort zusammenhängt. Er ist wichtig für private oder berufliche Zwecke, für Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen, für die Zeit, die man in einer Gemeinde oder einem Land verbringt, oder für diejenigen, die daran interessiert sind, eine spanische Aufenthaltsgenehmigung zu erwerben.
Bei Legal Iuris verfügen wir über hochqualifizierte und engagierte Fachleute, die mit der Bürokratie jeder Gemeinde vertraut sind, da sie regelmäßig alle Arten von Verfahren abwickeln, um Ihren Aufenthalt in Spanien angenehmer zu gestalten und Zeitverluste bei diesen Formalitäten zu vermeiden. Für weitere Informationen können Sie sich an unser Team wenden, das Ihnen bei allen Fragen gerne weiterhilft.